| Solarstromvergütung für Dachanlagen um 16% gekürzt |
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Aus dem BMU-Pressedienst Nr. 063/10 Berlin, vom 06.05.2010 Bundestag beschließt Änderung der Solarvergütung | Röttgen: Novelle sichert Ausbau der Solarstromerzeugung Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt. "Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Die Korrektur der Vergütungen wurde notwendig, da im vergangenen Jahr die Marktpreise um rund 30 Prozent gesunken sind. Deshalb werden nun, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen 11 Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Dachanlagen abgesenkt. Gleichzeitig geht das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaikmarktes als bisher erwartet aus: Der Zubaukorridor für das Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt installierte photovoltaische Spitzenleistung im Jahr verdoppelt. Die vorgeschlagenen Absenkungen sind angemessen. Mit einem erweiterten finanziellen Anreiz, Solarstrom selbst zu nutzen, werden technische Innovationen ausgelöst." Quelle: www.erneuerbare-energien.de |
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